Beschäftigte in der Kindertagesbetreuung und in Schulen können sich zwischen den Herbst- und Weihnachtsferien (Zeitraum: 26.10. bis 22.12.2020) weiterhin freiwillig und kostenlos auf das Coronavirus SARS-CoV-2 testen lassen. Das hat die Landesregierung heute beschlossen. Damit wird die Vereinbarung zwischen dem NRW-Gesundheitsministerium (MAGS) und den beiden nordrhein-westfälischen KVen zur Kostenübernahme für die mit den Tests verbundenen ärztlichen Leistungen fortgesetzt. Ursprünglich sollte die Vereinbarung mit dem heutigen Tag enden.
Geändert haben sich der Umfang des Testanspruchs und die Vorgaben zur Testdurchführung. Nach der neuen Regelung können sich die rund 153.000 Beschäftigten in der Kindertagesbetreuung und über 210.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Schulen in NRW bis zu den Weihnachtsferien insgesamt drei Mal auf das Coronavirus testen lassen. Der Zeitpunkt dafür ist frei wählbar. Der abwechselnde 14-tägige Rhythmus zwischen Kita- und Schultestungen entfällt somit.
Hinweise zur Abrechnung
Gleich geblieben sind dagegen die Vergütung der Abstrichentnahme (20 Euro pro Abstrich) und die Regelungen zu Abrechnung und Laborbeauftragung. Die Abrechnung erfolgt im Rahmen der Quartalsabrechnung zulasten des Kostenträgers MAGS und ist auch ohne Einlesen der eGK möglich, wenn Name, Vorname, Geburtsdatum, Ort und Postleitzahl des Patienten eingetragen ist. Ihre Software benötigt für die Abrechnung aber auch den Versichertenstatus. Hier geben Sie, falls keine eGK eingelesen wurde, bitte standardmäßig die „1“ bei Testungen für Personal von Kitas und Schulen an. Labore, denen diese Daten fehlen, ergänzen ebenfalls für die Abrechnung den Versichertenstatus mit der „1“.
„Wir begrüßen grundsätzlich das Engagement der Landesregierung zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Es sollte aber nicht vergessen werden, dass die Praxen derzeit durch die gleichzeitige Versorgung von Erkältungs- und Grippepatienten einerseits und COVID-19-Patienten andererseits doppelt belastet sind. Wir appellieren daher an die Beschäftigten von Kitas und Schulen, Verständnis dafür aufzubringen, wenn ihr niedergelassener Arzt nicht jeden Terminwunsch zur Testung sofort erfüllen kann“, sagt Dr. med. Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der KV Nordrhein. Auf jeden Fall sollten die Kita- und Schul-Beschäftigten vorher in der Praxis anrufen und nicht ohne Termin erscheinen.“ Die KV Nordrhein hat auf coronavirus.nrw eine Übersicht von Praxen veröffentlicht, die Corona-Tests durchführen.
Eine aktualisierte Übersicht zu den derzeit geltenden Testszenarien mit Informationen zu Anspruchsberechtigten und zur Abrechnung der ärztlichen Leistungen finden Sie hier.