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Im Juni führte ein technischer Ausfall der Telematikinfrastruktur (TI) dazu, dass rund 70 Prozent der Praxen in Nordrhein vorübergehend kein Versicherungsdatenmanagement durchführen konnten. Die gematik hatte seinerzeit als Betreiberin der TI mit den IT-Dienstleistern ein Verfahren zur Behebung der Störung und zur Erstattung der dadurch anfallenden Kosten abgestimmt. Ärzte und Psychotherapeuten sollten demnach keine Rechnung erhalten und sich auch nicht um die Erstattung von Kosten kümmern müssen.

Nun haben nach Angaben der gematik doch zahlreiche Praxen eine Rechnung von ihrem Dienstleister zur Behebung der TI‐Störung bekommen. Die Kosten können sie sich von der gematik zurückerstatten lassen. Dazu müssen sich die betroffenen Ärzte und Psychotherapeuten schriftlich an die gematik wenden und die Rechnung einreichen. Die Übernahme einer Dienstleisterrechnung ist einmal pro Konnektor und maximal bis zu einem Betrag von 150 Euro inklusive Umsatzsteuer möglich, wie die gematik gegenüber der KV Nordrhein mitteilte.

Frist bis zum 18. September 2020

Einen formlosen Antrag auf Erstattung samt entsprechender Rechnung können Praxen bis zum 18. September 2020 per E‐Mail an die Adresse betrieb@gematik.de schicken. Etwaige Schadenersatzansprüche aus dem Sachverhalt müssen Praxen schriftlich an die gematik abtreten.

Die gematik betont, dass die entstandenen TI-Probleme nicht durch sie verursacht worden sind. Sie bekenne sich aber zu ihrer Betriebsverantwortung für die zentrale TI-Infrastruktur. Die Erstattung der Kosten geschehe ausdrücklich aus Kulanz, auf schriftliches Verlangen des Leistungserbringers und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht in der nachgewiesenen Höhe für Mehrkosten aufgrund der IT-Störung. Sie umfasst nur Rechnungen von Dienstleistern, die sich ausschließlich auf die TI‐Störung beziehen und nicht bereits durch die TI-Betriebskostenpauschale abgedeckt sind.

KVNO Praxisinfo | Themen: Kostenerstattung TI-Störung, neues Gesundheitsportal vom BMG, Coronaschutzverordnung verlängert (PDF, 950 KB)

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