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Aufgrund der Coronavirus-Pandemie können die Kinder-Untersuchungen U6, U7, U7a, U8 sowie U9 auch weiterhin bei Überschreitung der Untersuchungszeiträume und Toleranzzeiten durchgeführt werden. Darauf weist die Kassenärztliche Bundesvereinigung hin. Die Sonderregelung gilt so lange, wie der Deutsche Bundestag eine epidemische Lage von nationaler Tragweite nach Paragraf 5 Absatz 1 Infektionsschutzgesetz feststellt – und bis zu drei Monate darüber hinaus. Aktuell kann das voraussichtliche Ende mit dem 30. Juni 2021 daher lediglich geschätzt werden.

Zum Hintergrund: Zunächst hatten die Partner des Bundesmantelvertrags eine befristete Aussetzung der Untersuchungszeiträume und Toleranzzeiten ab der U6 vereinbart. Im Mai wurde im Gemeinsamen Bundesausschuss ein entsprechender Beschluss zu Ausnahmeregelungen für die Kinder-Untersuchungen gefasst.

coronavirus.nrw – Das Archiv

Auf dieser Webseite finden Sie alle Meldungen rund um Corona und die Impfungen bis zum 30. Juni 2022. Neue Meldungen der KVNO Praxisinformation ab dem 1. Juli 2022 finden Sie auf der Webseite der KV Nordrhein unter www.kvno.de/praxisinformation.