Laut KBV haben offenbar einige Praxen kostenpflichtiges Schutzmaterial erhalten, das sie nicht bestellt haben. In einem Fall ging es um ein Paket mit 300 Einweg-Atemschutzmasken und eine Rechnung über knapp 700 Euro, in der die Firma als „BMG Partner“ auftrat. Die KBV teilt nach Rücksprache mit dem Bundesgesundheitsministerium mit, dass solche Schreiben keinen realen Hintergrund haben und insbesondere kein Zusammenhang zum BMG besteht. Nach Auffassung der KBV müssen Praxen eine solche Rechnung nicht bezahlen und haben auch nicht die Rücksendung der Lieferung zu verantworten