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Laut KBV haben offenbar einige Praxen kostenpflichtiges Schutzmaterial erhalten, das sie nicht bestellt haben. In einem Fall ging es um ein Paket mit 300 Einweg-Atemschutzmasken und eine Rechnung über knapp 700 Euro, in der die Firma als „BMG Partner“ auftrat. Die KBV teilt nach Rücksprache mit dem Bundesgesundheitsministerium mit, dass solche Schreiben keinen realen Hintergrund haben und insbe­sondere kein Zusammenhang zum BMG besteht. Nach Auffassung der KBV müssen Praxen eine solche Rechnung nicht bezahlen und haben auch nicht die Rücksendung der Lieferung zu verantworten

Praxisinfo | Themen unter anderem KVNO-Vertreterversammlung, Umfrage und Pflegeheimversorgung (PDF, 800 KB)

coronavirus.nrw – Das Archiv

Auf dieser Webseite finden Sie alle Meldungen rund um Corona und die Impfungen bis zum 30. Juni 2022. Neue Meldungen der KVNO Praxisinformation ab dem 1. Juli 2022 finden Sie auf der Webseite der KV Nordrhein unter www.kvno.de/praxisinformation.