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Die Sonderregelung zur Hygienepauschale in der Unfallversicherung wurde erneut verlängert und gilt nun bis 30. Juni 2022. Die Hygienepauschale in Höhe von vier Euro pro Behandlungstag erhalten Durchgangsärzte zusätzlich zu den Behandlungskosten für die ambulante Behandlung von Unfallverletzten. Sie kann als „Besondere Kosten“ mit der Bezeichnung „COVID-19-Pauschale“ mit jeder regulären Behandlungsabrechnung nach § 64 Absatz 1 Vertrag Ärzte/Unfallversicherungsträger abgerechnet werden. Die Vergütungsregelung gilt rückwirkend seit dem 16. März 2020 und wurde bereits mehrfach verlängert.

Regelung zur Videosprechstunde ebenfalls verlängert

Abweichend von den Vorgaben des Vertrages Ärzte/Unfallversicherungsträger können durch Vertragsärzte, beteiligte Ärzte sowie Psychotherapeuten in begründeten Ausnahmefällen und unter Beachtung berufsrechtlicher Vorgaben sowie der Vorgaben nach § 31 b Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä) bis zum 30. Juni 2022 Videosprechstunden erbracht werden, um der Ausbreitung der Infektionen mit dem Coronavirus entgegenzuwirken und die Behandlung von Unfallverletzten sicherzustellen.

Für Arzt-Patienten-Kontakte ist die Nummer 1 der Gebührenordnung UV-GOÄ abzurechnen, wobei eine entsprechende Kennzeichnung als Videobehandlung erfolgen muss. Aufgrund der gestiegenen Infektionszahlen bestehen keine Bedenken, wiederkehrende (nicht erstmalige) Heil- oder Arzneimittel-Verordnungen auch auf telefonische Anforderungen der Versicherten auszustellen, soweit dies aus Sicht des Durchgangsarztes, bezogen auf den Einzelfall, nachvollziehbar und plausibel ist.

Für Psychotherapeuten gilt:

  • Videosprechstunden können analog der entsprechenden Behandlungsnummern (P-Gebührennummern) abgerechnet werden.
  • Für eine volle Behandlungsstunde (50 Minuten) können 100 Prozent, für eine halbe Behandlungseinheit (25 Minuten) 50 Prozent der jeweiligen P-Gebührennummer abgerechnet werden.
  • Für die Videosprechstunde wird ein Zuschlag von zwölf Euro für eine volle Stunde beziehungsweise sechs Euro für eine halbe Stunde gezahlt, wenn ein zugelassenes zertifiziertes Videosystem eingesetzt wird.

Die Regelung gilt auch für neuropsychologische/neuropsychotherapeutische Leistungen, die bisher analog zum Psychotherapeutenverfahren honoriert werden.

KVNO Praxisinfo | Themen: Maskenpflicht in Arztpraxen, Abrechnung kurativer Corona-Tests, Förderung Infektionssprechstunde, Videosprechstunde, Corona-Sonderregelungen Unfallversicherung, STIKO-Empfehlung aktualisiert

coronavirus.nrw – Das Archiv

Auf dieser Webseite finden Sie alle Meldungen rund um Corona und die Impfungen bis zum 30. Juni 2022. Neue Meldungen der KVNO Praxisinformation ab dem 1. Juli 2022 finden Sie auf der Webseite der KV Nordrhein unter www.kvno.de/praxisinformation.