Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach und Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, haben in einem gemeinsamen Brief an alle Vertragsärztinnen und -ärzte dazu ermuntert, weitere Reserven für die Impfkampagne zu mobilisieren. Sie weisen darauf hin, dass jeder approbierte Arzt in den Praxen impfen darf – also z. B. auch Ärzte im Ruhestand oder im Krankenhaus tätige Ärztinnen und Ärzte. Die „ansonsten strengen Regeln des Vertragsarztrechts“ würden dafür nicht gelten, heißt es in dem Schreiben.
Außerdem könnten Impfungen auch an anderen geeigneten Orten außerhalb der Praxis – z. B. in Bürgerhäusern, Kirchengemeinden etc. – ohne Anzeigepflicht durchgeführt werden, so lange die Räumlichkeiten genug Platz bieten für die Nachbeobachtung und die hygienischen Anforderungen eingehalten werden können.
In Nordrhein schon länger möglich
Die KV Nordrhein hat die Einstellung zusätzlicher Ärzte zur Unterstützung der Impfaktivitäten und die genehmigungsfreie Auslagerung von Impforten bereits Mitte November unbürokratisch ermöglicht (vgl. Corona-Praxisinformationen vom 15. November 2021 und 19. November 2021). Zusätzliche approbierte Ärztinnen und Ärzte können im Auftrag der Praxis Impfungen durchführen und über die BSNR der Praxis abrechnen und melden. Übertragen werden können nicht nur delegationsfähige Tätigkeiten wie die Verabreichung des Impfstoffs, sondern auch originär ärztliche Aufgaben wie die Aufklärung und Impfberatung oder die symptombezogene Untersuchung zum Ausschluss akuter Erkrankungen oder Allergien. Für Impfaktionen außerhalb der eigenen Praxisräumlichkeiten gibt es keine Anzeige- oder Genehmigungspflicht; auch eine Erteilung einer Nebenbetriebsstättennummer ist dafür nicht erforderlich.