Alle Jahre wieder erlangt das Thema Praxisvertretung zwischen den Feiertagen an Weihnachten und zum Jahreswechsel besondere Bedeutung. In diesem Jahr ist es wegen der großen Belastung der Praxen durch Regelversorgung plus Impfungen umso wichtiger, zeitig dafür zu sorgen, dass die Versorgung der eigenen Patienten während der Schließung der Praxen sichergestellt ist und die Vertretungsregelung auch in Richtung Patienten klar kommuniziert wird.
Wir appellieren daher an alle KV-Mitglieder, ihre Praxen nicht kurzfristig und nicht ohne eine verbindliche Vertretungsregelung zu schließen – leider ist das in den Vorjahren immer wieder vorgekommen und hat nicht nur den geöffneten Praxen, sondern auch der Hotline 116 117 große Probleme bereitet. Wer seine Praxis schließt, muss für eine Vertretung sorgen. Nur auf die Hotline 116 117 zu verweisen, reicht nicht aus, zumal die Nummer über die Feiertage ohnehin stark ausgelastet ist.
Impfen in der Vertretungspraxis
Hinweisen möchten wir auch auf die Möglichkeit, vorab terminierte Corona-Impfungen nach Absprache durch die kollegiale Vertretung wahrnehmen zu lassen. Die ärztliche Vertreterin bzw. der Vertreter kann auf einem separaten Rezept den zusätzlich benötigten Impfstoff bestellen. So gehen Sie dabei vor:
Fall 1: Vertretungsarzt übernimmt die Impfungen
- Übermitteln Sie Ihrer Vertretung die Zahl der benötigten Impfstoffdosen.
- Verwenden Sie als Vertreter für die Bestellung ein gesondertes Rezept (Muster 16), auf dem Sie ausschließlich die Dosen für den Vertretungsfall aufführen. Geben Sie auf diesem Rezept Ihre eigene Lebenslange Arztnummer (LANR) an und unbedingt auch den Namen des Vertragsarztes, den Sie vertreten.
- Reichen Sie als Vertreter das ausgefüllte Rezept bei derselben Apotheke ein, bei der Sie auch den Impfstoff für Ihre eigenen Patienten bestellen.
- Bestellen Sie als Vertreter den Impfstoff für Ihre eigenen Patienten auf dem gleichen Weg wie immer mit einem separaten Rezept.
Wichtig: Die Bestellung dieser Impfstoffdosen darf nicht mit der Bestellung der Impfstoffdosen für den Vertretungsfall in einem Auftrag zusammengefasst werden.
Fall 2: Impfstoff vorbestellen
Sie können bei einer vorübergehenden Praxisschließung die Impfstoffbestellung auch schon früher als an dem Dienstag der Vorwoche in der Apotheke einreichen. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass die empfohlenen Bestellmengen möglicherweise noch nicht bekannt sind. Ärzte und Apotheker sollten dies im Vorfeld besprechen. Hinweis: Informieren Sie Ihre Patienten rechtzeitig – am besten bereits bei der Terminierung – darüber, wenn die Impfung im Vertretungsfall in einer anderen Praxis stattfinden wird.
Wir haben für Sie praktische Vorlagen zur Mitteilung von Öffnungszeiten und Vertretungsregelungen gestaltet, die Sie zur Information Ihrer Patienten gerne als Aushang nutzen können.