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Sommerzeit ist Reisezeit. Viele steuern in diesem Jahr Ziele im Inland an. Wen es im Urlaub trotz der nach wie vor bestehenden Gefahr durch das Coronavirus ins Ausland zieht, der sollte sich vorab und während des Auslandsaufenthalts gut über aktuelle Reisehinweise informieren. Das gilt insbesondere für die Wiedereinreise nach Deutschland. Denn für eine ganze Reihe von Ländern gilt: Wer sich innerhalb der letzten 14 Tage vor Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten hat, muss sich bei der Rückkehr unverzüglich in eine zweiwöchige häusliche Quarantäne begeben. Für Praxen kann das bedeuten, dass sie nach den Praxisferien wegen Personalmangels unter Umständen nicht planmäßig wieder öffnen können.

Welches Land aktuell Risikogebiet ist, legen das Bundesgesundheitsministerium, das Auswärtige Amt und das Bundesinnenministerium nach gemeinsamer Analyse fest. Ein Kriterium dafür ist der Grenzwert von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen. Aber auch Berichte über die Lage vor Ort und lokal getroffene Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie wie vorhandene Testkapazitäten und Hygienebestimmungen fließen in die Bewertung ein.

RKI-Liste über Risikoländer

Eine jeweils aktuelle Liste der Risikogebiete findet sich auf den Internetseiten des Robert Koch-Instituts (RKI). Derzeit sind dort 129 Länder von A wie Afghanistan bis Z wie Zentralafrikanische Republik aufgeführt. Meist handelt es sich um Fernreiseziele. Obwohl die Reisewarnung für EU-Länder und einige weitere europäische Staaten zum 15. Juni aufgehoben wurde, können sich auf dieser Liste aber auch europäische Ziele finden – nämlich dann, wenn der Grenzwert für Neuinfektionen überschritten wird. Zum jetzigen Zeitpunkt gilt beispielsweise Schweden als Risikogebiet. Wer also von Schweden nach Deutschland einreist, muss 14 Tage in Quarantäne. Das gleiche gilt momentan u. a. auch für Einreisen aus Serbien, dem Kosovo, Nordmazedonien, Russland, der Ukraine und der Türkei. Die Bundesregierung prüft fortlaufend, welche Länder und Regionen als Risikogebiete einzustufen sind. Daher kann es auch zu kurzfristigen Änderungen, insbesondere zu einer Erweiterung dieser Liste, kommen.


Rechtlich formal sind Ein- und Rückreisen nach Nordrhein-Westfalen in der Corona-Einreiseverordnung (CoronaEinrVO) geregelt. Diese tritt zwar zum 1. Juli außer Kraft. Wegen der bestehenden generellen Reisewarnung des Bundes für Länder außerhalb Europas bis vorerst 31. August ist jedoch davon auszugehen, dass die Verordnung verlängert wird.

Corona-Einreiseverordnung

https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/200621_fassung_coronaeinrvo_ab_22.06.2020.pdf

Aktuelle Liste internationaler Risikogebiete

Praxisinfo: Einreisebeschränkungen, Corona-Warn-App (PDF, 520 KB)

coronavirus.nrw – Das Archiv

Auf dieser Webseite finden Sie alle Meldungen rund um Corona und die Impfungen bis zum 30. Juni 2022. Neue Meldungen der KVNO Praxisinformation ab dem 1. Juli 2022 finden Sie auf der Webseite der KV Nordrhein unter www.kvno.de/praxisinformation.