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Die neue Coronavirus-Testverordnung (TestV) vom 27. Januar macht nun auch variantenspezifische PCR-Tests möglich. Dabei handelt es sich um einen PCR-Test, der ein positives Testergebnis auf die bekann­ten und sich in Deutschland ausbreitenden Mutationen, zum Beispiel aus Großbritannien, untersucht. Anspruchsberechtigt sind alle Personen mit einem positiven PCR-Testergebnis. Die Untersuchung auf eine bekannte Virusvariante kann direkt mit dem PCR-Abstrich über eine schriftliche Notiz auf dem Mustervordruck beauftragt werden – oder formlos im Nachgang, wenn das Labor ein positives Ergeb­nis rückmeldet. Wir empfehlen, nähere Informationen über die Form der Beauftragung direkt mit dem kooperierenden Labor abzuklären. Bitte berücksichtigen Sie auch eventuelle Informationen auf den Webseiten der Labore. Labore rechnen die variantenspezifische Testung über die TestV ab.

Nicht zu verwechseln mit Vollgenomsequenzierung

Die variantenspezifische PCR-Testung unterscheidet sich von der Vollgenomsequenzierung, die in der Corona-Surveillanceverordnung (CoronaSurV) des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) geregelt ist. Mithilfe dieses Verfahrens sollen neue und bislang unbekannte Virusmutationen frühzeitig entdeckt werden. Die Vollgenomsequenzierung wird ausschließlich durch die Labore initiiert, welche die PCR-Tes­tungen durchführen. Hier sind die Ärzte, die den Abstrich entnehmen (Einsender) nicht gefordert.

RKI rät: Coronatest wieder bei allen akuten Atemwegsbeschwerden

Unabhängig von den unterschiedlichen Testverfahren hat das Robert Koch-Institut (RKI) seine Testempfehlung aktualisiert. Es rät im Zusammenhang mit der Testung von symptomatischen Perso­nen jetzt wieder, alle Patienten mit akuten Atemwegsbeschwerden jeder Schwere auf eine Infektion mit SARS-CoV-2 zu testen. Zwischenzeitlich lautete die Empfehlung, nicht per se alle Patienten mit ARE-Symptomatik (z. B. nur Schnupfen, Halsschmerzen) auf eine SARS-CoV-2-Infektion zu testen. Begründet wurde dies mit der Gefahr der Überlastung von Praxen, Testzentren und Laboren in der Haupterkältungssaison.

Vergütungsübersicht Tests auf SARS-CoV-2 in der Arztpraxis (PDF, 670 KB)

TestV des BMG vom 27. Januar (PDF, 540 KB)

COVID-19-Verdacht: Infografik zu Testkriterien und Maßnahmen vom RKI (PDF, 230 KB)

Weitere Informationen zu SARS-CoV-2-Virusvarianten beim RKI

KBV-Info zur CoronaSurV

KVNO Praxisinfo | Themen: Impfstart in Praxen, Schutzmaterial, Tests in Schulen und Kitas, PCR-Tests (PDF, 680 KB)

coronavirus.nrw – Das Archiv

Auf dieser Webseite finden Sie alle Meldungen rund um Corona und die Impfungen bis zum 30. Juni 2022. Neue Meldungen der KVNO Praxisinformation ab dem 1. Juli 2022 finden Sie auf der Webseite der KV Nordrhein unter www.kvno.de/praxisinformation.