Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat erneut die Verlängerung der telefonischen Beratungsmöglichkeit während der Corona-Pandemie in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) beschlossen. Die Leistungen gemäß den Gebührenordnungspositionen 01433 und 01434 können analog zur vertragsärztlichen Versorgung somit auch weiterhin und vorerst befristet bis zum 30. September 2021 ebenfalls in der ASV für Personen berechnet werden, die im Quartal nicht in die Sprechstunde kommen oder eine Videosprechstunde nutzen können.
Substitutionsbehandlung
Auch die Behandlung von Opioidabhängigen mit einem Depotpräparat über die Gebührenordnungsposition 01953 ist auf Beschluss des Bewertungsausschusses erneut um ein Quartal bis 30. September 2021 verlängert worden. Weitere Informationen zu pandemiebedingten Ausnahmeregelungen in der ambulanten Versorgung:
Kurzüberblick Sonderregelungen
Ausführliche Informationen und alle Sonderregelungen im Überblick bei der KBV