Die Vertreterversammlung (VV) der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein hat am vergangenen Freitag geschlossen für eine baldige flächendeckende Einbindung der Praxen in das Corona-Impfgeschehen votiert. Der Vorstandsvorsitzende Dr. med. Frank Bergmann machte deutlich, dass es jetzt darum gehe, bei den Impfungen gegen das Coronavirus mehr Tempo aufzunehmen und dass dies nur mit den Praxen gelingen könne. Er begrüßte, dass erste hausärztliche und gynäkologische Praxen ab Ende März chronisch Kranke unter 70 Jahren der Prioritätsgruppe 2 und immobile über 80-Jährige im Rahmen von Hausbesuchen impfen könnten, Gynäkologen zusätzlich jeweils bis zu zwei Begleitpersonen von Schwangeren. Gleichzeitig bedauerte er, dass NRW-weit für diesen ambulanten „Impf-Kick-Off“ wöchentlich nur 150.000 Dosen AstraZeneca zur Verfügung stünden und die Zahl der Praxen deshalb in dieser ersten Impfphase auf 1.500 pro Woche in ganz NRW begrenzt werde müsse (weitere Informationen dazu in unserer Corona-Praxisinformation vom 12. März 2021). Die Planungen für den Impfauftakt fanden allerdings am gestrigen Montag eine jähe Unterbrechung. Nachdem die Impfung mit dem Impfstoff AstraZeneca vorübergehend ausgesetzt wurde, ist der vorgesehene Start der ersten Praxis-Impfphase am 29. März zurzeit fraglich (vgl. unsere
Corona-Praxisinformation vom 15. März).
“Das Gebot der Stunde muss lauten: Impftempo erhöhen, Logistik umstellen und das Impfgeschehen weitgehend in die Praxen verlagern”, forderte Bergmann in der VV. Dabei störe Misstrauen, Kontrollmentalität und überbordende Bürokratie. Die Delegierten erklärten ihre Unterstützung, die Aktivitäten der Impfzentren möglichst zeitnah in die rheinischen Praxen zu verlagern. Die Kosten der Zentren stünden in keinem Verhältnis zu deren Effektivität.
Kritik an neuen Schutzschirm-Regelungen
Ein weiteres Thema der VV waren die neuen Regelungen zur Verlängerung des Corona-Schutzschirms, die Bergmann „beschämend“ nannte. „Die Praxen in Nordrhein haben allein in den ersten drei Quartalen des vergangenen Jahres rund 650.000 Corona-Patienten behandelt. Dass wir durch die Begrenzung der Schutzschirmregelung auf die Leistungen der Gesamtvergütung unseren Schutzschirm nun quasi selbst finanzieren dürfen, ist ein Zeichen von politischer Geringschätzung.“ Hier gehe es nicht nur um Summen, sondern es spiegele sich darin auch eine wenig wertschätzende Haltung gegenüber den niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen, so der KVNO-Chef.
Insgesamt beliefen sich die Ausgleichszahlungen in den Quartalen eins bis drei 2020 auf rund 67 Millionen Euro. Die durchschnittliche Zahlung je Praxis im Jahresschnitt betrug 5.250 Euro. Einstimmig fasste die VV den Beschluss, dass auch für das erste Quartal 2021 ein Schutzschirm für alle Fachgruppen aufgespannt werden soll.
Erfolgreiche Etablierung des Strukturfonds
KVNO Praxisinfo | Themen: Bürgertests, Vertreterversammlung, Corona-Schutzimpfung
Positive Nachrichten berichtete Dr. med. Carsten König, stellvertretender Vorsitzender der KV Nordrhein, zum Strukturfonds. Mithilfe dieses Instruments konnten seit 2018 allein fast 90 Ärztinnen und Ärzte durch Zuschüsse neu für die ambulante Versorgung Nordrheins gewonnen werden – insbesondere in ländlichen Gebieten. Für die Zukunft geplant seien zum Beispiel auch Förderungen von Fachärzten, so König.
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