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Mit dem Ende der pandemiebedingten Sonderregelung zum 31. März, wonach Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten seit zwei Jahren unbegrenzt Videosprechstunden anbieten konnten, gilt ab dem 1. April wieder die ursprünglich geltende Begrenzung der Behandlungsfälle. Allerdings ist sie von 20 Prozent auf 30 Prozent erhöht worden. Darauf haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Krankenkassen geeinigt.

Wir haben die Details zur Begrenzung der Videosprechstunde in einem Merkblatt für Sie zusammengefasst. Das Merkblatt finden Sie hier:

Merkblatt „Begrenzung der Leistungen für Videosprechstunden“

Psychotherapeutische Sprechstunden und probatorische Sitzungen

Die Durchführung von psychotherapeutischen Sprechstunden und probatorischen Sitzungen wurde durch eine Corona-Sonderregelung ebenfalls für einen begrenzten Zeitraum auch im Rahmen der Videosprechstunde ermöglicht. Auch diese Sonderregelung wurde zum 31. März beendet.

Ab 1. April 2022 ist für die Abrechnung der psychotherapeutischen Sprechstunde und der probatorischen Sitzungen wieder die Anwesenheit der Patientin oder des Patienten notwendig.

Beratungen zur weiteren Öffnung für Psychotherapeuten

Die leistungsbezogene Begrenzungsregelung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten könnte indes nochmals geändert werden. Aufgrund der besonderen Situation bei der Abrechnung psychotherapeutischer Leistungen will die KBV eine neue Regelung herbeiführen, um eine flexiblere, bedarfsorientierte Anwendung der Videosprechstunde zu ermöglichen. Die KBV hatte dazu einen Vorschlag in die Beratungen mit den Krankenkassen eingebracht. Der Bewertungsausschuss wird diesen nun bis zum 31. Mai prüfen.

Das gilt weiterhin

Einige Sonderregelungen zur Videosprechstunde gehören inzwischen zur Regelversorgung. So sind psychotherapeutische Akutbehandlungen sowie Gruppentherapien seit Herbst vergangenen Jahres regulär per Video möglich. Auch dürfen Ärztinnen und Ärzte Patienten in der Videosprechstunde krankschreiben und ihnen die Bescheinigung per Post zusenden. Auch diese Regelung gilt unabhängig von der Pandemie.

Weitere Informationen gibt es bei der KBV.

KVNO Praxisinfo | Themen: Maskenpflicht in Arztpraxen, Abrechnung kurativer Corona-Tests, Förderung Infektionssprechstunde, Videosprechstunde, Corona-Sonderregelungen Unfallversicherung, STIKO-Empfehlung aktualisiert

coronavirus.nrw – Das Archiv

Auf dieser Webseite finden Sie alle Meldungen rund um Corona und die Impfungen bis zum 30. Juni 2022. Neue Meldungen der KVNO Praxisinformation ab dem 1. Juli 2022 finden Sie auf der Webseite der KV Nordrhein unter www.kvno.de/praxisinformation.