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Am Mittwoch, 1. September, erhielten in einem Seniorenheim in Oberhausen-Holten 89 Bewohnerinnen und Bewohner eine Auffrischungsimpfung gegen COVID-19 mit dem mRNA-Impfstoff Comirnaty von Biontech/Pfizer. Neun Geimpfte zeigten nach der Impfung gesundheitliche Reaktionen – im Wesentlichen Herz-/Kreislauf-, Atemwegs- und neurologische Störungen. Am Samstag, 4. September, mussten zwei Personen, die zuvor eine Auffrischungsimpfung erhalten hatten, reanimiert werden. Entgegen erster Medienberichte hat es keinen Todesfall infolge der Impfung gegeben. Eine Bewohnerin, die im zeitlichen Umfeld der Auffrischungsimpfungen in der Pflegeeinrichtung verstorben ist und zuvor palliativ versorgt wurde, gehörte nicht zum Personenkreis der Geimpften.

Beide reanimierte Personen waren vorerkrankt. Die Impfungen wurden von einer erfahrenen Ärztin durchgeführt, die sich bereits seit Beginn der Impfkampagne an den Schutzimpfungen gegen das Coronavirus beteiligt.

Wie der Leiter des Oberhausener Gesundheitsamtes mitteilt, kann die Ursache für die gesundheitlichen Zwischenfälle zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschließend gedeutet werden. Aus Sicht des Gesundheitsamtes werden die beschriebenen Vorkommnisse als relevante gesundheitliche Ereignisse interpretiert, bei denen zum aktuellen Zeitpunkt aber nicht sicher unterschieden werden kann, ob und wenn ja, bei welchen Personen ein kausaler Zusammenhang zwischen den berichteten gesundheitlichen Ereignissen und den zuvor durchgeführten Impfungen besteht.

Keine weiteren Fälle bekannt

Im Bereich der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein sind bis zum 7. September 11.441 Auffrischungsimpfungen durchgeführt worden. Dabei sind in keinem Fall vergleichbare Impfreaktionen wie in der Oberhausener Pflegeeinrichtung bekannt geworden. Auch beim NRW-Gesundheitsministerium (MAGS), dem Landeszentrum Gesundheit (LZG) und dem Robert-Koch-Institut sind nach unserer Kenntnis keine weiteren Fälle schwerwiegender Nebenwirkungen in Nordrhein-Westfalen infolge von Auffrischungsimpfungen bekannt.

Schreiben an Niedergelassene

In zwei ähnlich lautenden Schreiben an die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte in Mülheim an der Ruhr und in Mönchengladbach, die auch von den Medien aufgegriffen wurden, informieren die dortigen Kreisstellenverantwortlichen über die Ereignisse in Oberhausen. Sie bitten die Kolleginnen und Kollegen darum, selbst ärztlich zu entscheiden, ob eine Auffrischungsimpfung bei den eigenen Patienten dringlich ist, solange keine Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) vorliegt. Das Schreiben ist in eigener Verantwortung der Unterzeichner entstanden und wurde nicht mit der Hauptstelle der KVNO oder dem KVNO-Vorstand abgestimmt. Der Vorstandsvorsitzende der KV Nordrhein, Dr. med. Frank Bergmann, verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass die Auffrischungsimpfungen bei den von der GMK benannten Personengruppen nach ärztlichem Ermessen sowie individueller Abwägung erfolgen sollten – und auch nur dann, wenn der Abschluss der COVID-19-Impfserie mindestens sechs Monate zurückliegt. Dennoch sei eine baldige Empfehlung der STIKO zu den Auffrischungsimpfungen wünschenswert, um Unsicherheiten in den Praxen, aber auch bei Patientinnen und Patienten zu vermeiden. Ein generelles Aussetzen von Auffrischungsimpfungen hält Bergmann allerdings aufgrund der Vorfälle in Oberhausen nicht für notwendig.

KVNO Praxisinfo | Themen: GMK-Beschluss zu Auffrischimpfungen, Impfvorfälle in Oberhauen, Schließung der Impfzentren, Hospitalisierungsrate statt Inzidenz

coronavirus.nrw – Das Archiv

Auf dieser Webseite finden Sie alle Meldungen rund um Corona und die Impfungen bis zum 30. Juni 2022. Neue Meldungen der KVNO Praxisinformation ab dem 1. Juli 2022 finden Sie auf der Webseite der KV Nordrhein unter www.kvno.de/praxisinformation.