Die Vertreterversammlung (VV) der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein hat in ihrer Sondersitzung am 19. Juni 2020 für einen geänderten Honorarverteilungsmaßstab (HVM) votiert. Damit hat die VV die Voraussetzungen für den „Schutzschirm“ geschaffen, auf den sich die KV Nordrhein mit den nordrheinischen Krankenkassen verständigt hat.
Danach erhalten niedergelassene Vertragsärzte und -psychotherapeuten ab dem ersten Quartal 2020 Ausgleichszahlungen für ihre zum Teil erheblichen Honorarverluste, die sich durch den Rückgang bei den Patientenzahlen und damit zusammenhängenden Leistungsmengen ergeben haben. Voraussetzung für entsprechende Zahlungen: Das Honorar einer Praxis muss in Bezug auf die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung um mehr als zehn Prozent gegenüber dem Vorjahresquartal gesunken und dieser Rückgang auf eine pandemiebedingt geringere Zahl an Behandlungsfällen zurückzuführen sein. „Wir sind hier zu einem akzeptablen Ergebnis gekommen“, sagte KVNO-Vorstandsvorsitzender Dr. med. Frank Bergmann. „Uns ging es vor allem darum, eine dauerhafte wirtschaftliche Schieflage vieler Praxen in Nordrhein zu verhindern. Klar ist: Ohne diese Unterstützung wäre die Existenz vieler Praxen gefährdet.“ Die Delegierten der VV stimmten dem entsprechend geänderten Honorarverteilungsmaßstab einstimmig bei wenigen Enthaltungen zu.
Resolution zur Rolle der Vertragsärzte in der Pandemie
Der KVNO-Vorstand bedankte sich erneut bei allen Vertragsärzten und -psychotherapeuten für das große Engagement und die unermüdliche Unterstützung in den vergangenen Monaten, die fast ausschließlich vom Thema Corona bestimmt gewesen seien. Um die besondere Rolle der Niedergelassenen beim Kampf gegen das Coronavirus hervorzuheben, beschloss die Vertreterversammlung einstimmig eine Resolution, in der unter anderem festgestellt wird, dass „das Aufrechterhalten der Regelversorgung neben dem Lockdown die entscheidende Maßnahme zur Begrenzung der Pandemie in Deutschland“ war.
Videoaufzeichnung der Vertreterversammlung