Der neue Proteinimpfstoff Nuvaxovid von Novavax soll zunächst für Berufsgruppen reserviert werden, die unter die einrichtungsbezogene Impfpflicht nach Paragraf 20a Infektionsschutzgesetz fallen – also auch für Beschäftigte in Arztpraxen. Wegen den vorerst begrenzten Liefermengen sei eine priorisierte Vergabe notwendig, so das NRW-Gesundheitsministerium (MAGS) in einem Erlass an die Kreise und kreisfreien Städte vom heutigen Tag.
Wie das MAGS weiter mitteilt, wird der neue Impfstoff zunächst ausschließlich im Rahmen kommunaler Impfangebote zur Verfügung stehen. Die Koordinierenden COVID-Impfeinheiten (KoCIs) der Kommunen sind gehalten, entsprechende Vorbereitungen zu treffen. Dazu gehört auch, Möglichkeiten zur Registrierung für interessierte Bürgerinnen und Bürger zu schaffen.
75 Prozent der verfügbaren Nuvaxovid-Impfdosen sollen in den ersten Wochen aber für Personengruppen vorgehalten werden, die der einrichtungsbezogenen Impfpflicht ab 15. März unterliegen. Der Nachweis der Zugehörigkeit zu dieser Gruppe kann über eine Arbeitgeberbescheinigung erfolgen. Das MAGS hat dafür ein Muster bereitgestellt:
20 Prozent der lieferbaren Impfstoffmenge sind für Personen reserviert, denen eine Unverträglichkeit für einen mRNA-Impfstoff attestiert worden ist, die restlichen fünf Prozent sollen an die Allgemeinbevölkerung verimpft werden.