Die KV Nordrhein unterstützt seit dem 1. April 2021 alle Haus- und Kinderärzte, die Infektionssprechstunden in ihren Praxisbetrieb integriert haben, mit einem finanziellen Bonus. Die Förderung wird auch im 4. Quartal fortgesetzt – und zwar so lange, wie die vom Deutschen Bundestag festgestellte epidemische Lage von nationaler Tragweite gilt (derzeit 25. November).
Gesonderte Infektionssprechstunden für Patienten, die aufgrund eines klinischen Verdachts oder einer nachgewiesenen Infektion mit dem Virus SARS-CoV-2 mit der Symbolnummer 88240 gekennzeichnet sind, können weiterhin über die Symbolnummern 97150 und 97151 abgerechnet werden.
Voraussetzung für die Förderung bleibt, dass innerhalb eines Quartals mindestens 20 symptomatische Corona-Patienten behandelt werden. Hierbei gilt wie bisher, dass die GOP 88240 an jedem Tag der Behandlung eingetragen werden muss.
Ausführliche Informationen zu Rahmenbedingungen und Abrechnung finden Sie hier: