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Die KV Nordrhein und die gesetzlichen Krankenkassen im Rheinland haben sich über die Fortführung der Zuschläge für die Leistungen des ambulanten Operierens zusätzlich zur regulären Vergütung geeinigt. Zunächst war im Rahmen der Honorarverhandlungen für 2021 keine Einigung erzielt worden, da noch rechtliche Fragen zu klären waren – was nun weitestgehend erfolgt ist. Deshalb wurde in Nachverhandlungen beschlossen, dass die bisher vereinbarten “Punktwertzuschläge” für ambulante Operationen bis in das Jahr 2022 fortgeführt werden können. Konkret werden für 2021 die Punktwertzuschläge um 1,25 Prozent gesteigert, für das Jahr 2022 ist eine weitere Erhöhung um den dann geltenden Steigerungsfaktor des Orientierungswertes vorgesehen. Die Fördersystematik wird bis zum Inkrafttreten der auf Bundesebene noch zu beschließenden Reform des Kataloges der ambulanten Operationen nach § 115 b SGB V befristet.

KVNO-Vorstand Dr. med. Frank Bergmann betonte: “Wir haben nach dem Ende der Honorarverhandlungen im November deutlich gemacht, welche fatalen Auswirkungen der Wegfall der Förderung des ambulanten Operierens für die operierenden Praxen, aber auch für die Patientinnen und Patienten gehabt hätte. Deshalb begrüßen wir, dass die nordrheinischen Krankenkassen nun doch diese bedeutende Einigung für die ambulante Versorgung im Rheinland möglich gemacht haben. Die wichtigen noch offenen Punkte wie eine Erweiterung der Fördermöglichkeiten und insbesondere das Thema Hygienekosten bleiben gleichwohl auf der Agenda.”

KVNO Praxisinfo | Themen: Aufbau Impfzentren, Zuschläge für ambulantes Operieren, FFP-2-Masken für Risikopatienten, Experten beantworteten Ärzte-Fragen (PDF, 480 KB)

coronavirus.nrw – Das Archiv

Auf dieser Webseite finden Sie alle Meldungen rund um Corona und die Impfungen bis zum 30. Juni 2022. Neue Meldungen der KVNO Praxisinformation ab dem 1. Juli 2022 finden Sie auf der Webseite der KV Nordrhein unter www.kvno.de/praxisinformation.