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Begleitet von heftiger Kritik von Kassenärztlichen Vereinigungen, Medizinern und Politikern aller Parteien hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) am Freitag über die Kontingentierung des Biontech/Pfizer-Impfstoffs Comirnaty informiert. In der kommenden Woche werden die Arztpraxen noch rund 4,6 Millionen Dosen dieses Impfstoffs erhalten. Danach soll „bis auf Weiteres“ überwiegend Impfstoff von Moderna bereitgestellt werden. Als Grund gab das BMG zunächst an, dass zunächst die Bestände des Impfstoffs von Moderna abgebaut werden sollen, bevor diese verfallen. Heute hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn in einem persönlichen Brief an alle Vertragsärztinnen und -ärzte, in dem er sich für die kurzfristige Kommunikation ausdrücklich entschuldigt, weitere Hintergründe erläutert:

Anschreiben von BM Jens Spahn an die Vertragsärztinnen und -ärzte (PDF, 250 KB)

Der Vorstand der KV Nordrhein hat sich inzwischen an die Kassenärztliche Bundesvereinigung gewandt und sie dazu aufgefordert, sich beim BMG „mit allen Mitteln für eine zusätzliche Lieferung des Biontech/Pfizer-Impfstoffs“ einzusetzen – dies auch im Hinblick auf den vom NRW-Gesundheitsministerium ausgerufenen „Impf-Advent“ an den kommenden Wochenenden, für den die Praxen bereits in großer Zahl Impftermine angenommen haben. Bei der Ankündigung der Kontingentierung könne es nicht bleiben. Das BMG habe immer kommuniziert, dass genug Impfstoff vorhanden sei. Sollte eine zusätzliche Lieferung tatsächlich nicht möglich sein, müsse das BMG die Verantwortung für „dieses Hin und Her“ zumindest in der Kommunikation übernehmen. „Wir sehen das Ministerium in der Pflicht, mit einer breit angelegten Informationskampagne die Patientinnen und Patienten über die Booster-Impfung mit Moderna (nach zweifacher Biontech-Impfung) aufzuklären. Dies können nicht zusätzlich auch noch die Arztpraxen schultern“, heißt es in einem Schreiben des KVNO-Vorstands an den KBV-Vorstandsvorsitzenden Dr. med. Andreas Gassen. Das BMG müsse so schnell wie möglich über alle Medienkanäle die notwendigen Informationen zur Booster-Impfung mit Moderna verbreiten.

Hinweise zur nächsten Impfstoffbestellung

Bereits ab der Woche vom 29. November bis 5. Dezember wird weniger Impfstoff von Biontech/Pfizer ausgeliefert als bisher geplant. Für die nächste Impfstoffbestellung bis zum morgigen Dienstag, 23. November, 12 Uhr, heißt das: Jeder Arzt kann bis zu 30 Impfstoffdosen (5 Vials) des Herstellers Biontech/Pfizer ordern. Das BMG geht derzeit davon aus, dass diese Bestellungen dann auch vollständig beliefert werden können. Für Moderna und Johnson & Johnson gibt es keine Bestellobergrenzen. Welche Bestellmengen für Comirnaty für die Woche vom 6. bis 12. Dezember zur Verfügung stehen, ist noch nicht klar.

Impfungen mit Moderna

Der Impfstoff Spikevax des Unternehmens Moderna ist in Deutschland für die Grundimmunisierung ab zwölf Jahren sowie für Auffrischimpfungen ab 18 Jahren zugelassen. Personen unter 30 Jahren sowie Schwangere sollen laut STIKO nicht mit Moderna, sondern mit dem mRNA-Impfstoff Comirnaty geimpft werden.

Für Auffrischimpfungen sind nach der aktuellen Empfehlung der Ständigen Impfkommission, die sich seit Donnerstag im Stellungnahmeverfahren befindet, beide mRNA-Impfstoffen – Comirnaty und Spikevax – gleichermaßen geeignet. Bislang vorliegende wissenschaftliche Erkenntnisse deuten zudem darauf hin, dass eine heterologe (gemischte) Boosterimpfung auch bei mRNA Impfstoffen eine stärkere Antikörper bildende Reaktion auslösen kann, als die Boosterimpfung mit dem gleichen Impfstoff der abgeschlossenen Impfserie.

Das gilt es für Impfungen mit Spikevax/Moderna zu beachten:

  • Es ist keine Rekonstitution erforderlich. Der Impfstoff wird als gebrauchsfertige Injektionsdispersion geliefert.
  • Für die Grundimmunisierung sind zwei Dosen zu je 0,5 ml im Abstand von vier bis sechs Wochen notwendig, für Auffrischimpfungen 0,25 ml.
  • Ein Vial reicht für 20 Auffrischimpfungen oder zehn Impfungen im Rahmen der Grundimmunisierung. Impfzubehör wird ausreichend mitgeliefert.
  • Der Impfstoff ist sieben Monate bei -25°C bis -15°C haltbar – oder max. 30 Tage im Kühlschrank bei 2°C bis 8°C (ungeöffnet und vor Licht geschützt).
  • Nach Entnahme aus der Kühlung kann der ungeöffnete Impfstoff bis zu 24 Stunden bei 8°C bis 25°C aufbewahrt werden.
  • Die angebrochene Durchstechflasche ist maximal 19 Stunden bei 2 bis 25°C haltbar. Die mikrobiologische Haltbarkeit liegt in der Verantwortung des Anwenders.
  • Engpässe könnte es vorübergehend bei den Etiketten für die Dokumentation im Impfausweis geben, wofür bislang elf Stück pro Vial mitgeliefert werden.

Der Arzt trägt unabhängig davon, welchen der zugelassenen Impfstoffe er einsetzt, kein Haftungsrisiko für Impfschäden, wenn er die Impfung ordnungsgemäß durchführt. Alle nach der auf Grundlage des SGB V erlassenen Coronavirus-Impfverordnung geimpften Personen können einen etwaigen Versorgungsanspruch wegen eines Impfschadens gegen den Staat geltend machen.

Produktinformation Spikevax mit Hinweisen zur Handhabung des Impfstoffs (PDF, 500 KB)

Steckbrief: Impfstoff Spikevax von Moderna (Stand: 01.11.2021, PDF, 394 KB)

KVNO Praxisinfo | Themen: Höchstbestellmenge Biontech, Infektionssprechstunde, Schutzmaterialausgabe (PDF, 500 KB)

coronavirus.nrw – Das Archiv

Auf dieser Webseite finden Sie alle Meldungen rund um Corona und die Impfungen bis zum 30. Juni 2022. Neue Meldungen der KVNO Praxisinformation ab dem 1. Juli 2022 finden Sie auf der Webseite der KV Nordrhein unter www.kvno.de/praxisinformation.