Das Bundesgesundheitsministerium hat die nationale Testverordnung (TestV) erneut überarbeitet. Die neue Fassung gilt rückwirkend ab 25. Januar. Die gute Nachricht: Für Vertragsärztinnen und -ärzte ändert sich gegenüber der Vorgängerversion nichts. Einen Überblick über die bestehenden Testkonstellationen mit Abrechnungshinweisen und Vergütungsdetails finden Sie im Anhang zu dieser Praxisinformation.
Änderungen, die in die neue Verordnung aufgenommen wurden, betreffen zum Beispiel Abrechnungsregelungen für Labore sowie Nicht-KV-Mitglieder, insbesondere für den Bereich der ambulanten Eingliederungshilfe. Die vertragsärztlichen Labore in Nordrhein werden wir hierzu gesondert informieren, sobald die Details feststehen.