Site Loader

Während der COVID-19-Pandemie konkurrieren beim Umgang mit Kontaktpersonen unter medizinischem Personal folgende Ziele miteinander:

  1. Die Absonderung/Quarantäne von medizinischem Personal als Kontaktperson der Kategorie I, um das Risiko von Übertragungen zu minimieren (Infektionsschutz) und
  2. die Gewährleistung der akutmedizinischen Versorgung (größtmögliche Aufrechterhaltung der Kapazitäten).

Das RKI hat deshalb für den Fall eines relevanten Personalmangels (adäquate Versorgung der Patienten nicht gewährleistet) Handlungsoptionen empfohlen. Diese „Optionen zum Management von Kontakt­per­sonen unter medi­zi­ni­schem Personal bei Personal­mangel“ wurden jetzt aktualisiert.  Neu sind die Bedingungen zur Wiederaufnahme der beruflichen Tätigkeit bei SARS-COV-2-positiven Personen nach der Isolierung (Entlasskriterien):

  • Bei zuvor schwerem COVID-19-Verlauf (mit Sauerstoffbedürftigkeit) gilt: mind. 48 Stunden Symptomfreiheit PLUS frühestens 10 Tage nach Symptombeginn PLUS PCR-Untersuchung
  • Bei zuvor leichtem COVID-19-Verlauf (ohne Sauerstoffbedürftigkeit) gilt: mind. 48 Stunden Symptomfreiheit PLUS frühestens 10 Tage nach Symptombeginn
  • Bei zuvor asymptomatischer SARS-CoV-2-Infektion: frühestens 10 Tage nach Erstnachweis des Erregers

In Situationen mit akutem Personalmangel kann bei leichtem Verlauf eine Verkürzung der 10-tägigen Isolationsdauer im Einzelfall erwogen werden – nach Erreichen von 48 Stunden Symptomfreiheit und Vorliegen von zwei negativen PCR-Untersuchungen im Abstand von mindestens 24 Stunden.

Entlassungskriterien aus der häuslichen Isolierung – Orientierungshilfe für Ärztinnen und Ärzte

Optionen zum Management von Kontakt­per­sonen unter medi­zi­ni­schem Personal bei Personal­mangel
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Kontaktperson/Management.html

Praxisinfo | Themen Schutzschirm, Wiederaufnahme Praxistätigkeit und QS-Anforderungen (PDF, 400 KB)

coronavirus.nrw – Das Archiv

Auf dieser Webseite finden Sie alle Meldungen rund um Corona und die Impfungen bis zum 30. Juni 2022. Neue Meldungen der KVNO Praxisinformation ab dem 1. Juli 2022 finden Sie auf der Webseite der KV Nordrhein unter www.kvno.de/praxisinformation.