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Für sämtliche Testungen von asymptomatischen Personen nach RVO sowie für Testungen nach Meldung durch die Corona-Warn-App, die vom ÖGD oder durch von ihm beauftragte Dritte veranlasst werden, sollen Vertragsärzte künftig ausschließlich das neue Muster OEGD nutzen. Dieses wird derzeit allerdings noch vom Land NRW erstellt. Dieses Formular wird nicht über die KVNO erhältlich sein.


Zur Beauftragung der Laborleistungen für kurative Tests bei COVID-19-Symptomatik und von Tests nach Meldung der Corona-Warn-App verwenden Vertragsärzte zunächst weiterhin das Muster 10. Künftig ist für Tests in Folge einer App-Meldung die Verwendung eines neuen Formulars 10C vorgesehen. Dieses soll im Laufe des nächsten Monats bereitstehen. Es wird auch in der Praxissoftware hinterlegt werden.
Über den Bezug gedruckter Exemplare werden wir Sie rechtzeitig informieren.


Details zu den beiden neuen Formularen inklusive Ansichtsexemplar gibt es bei der KBV

Praxisinfo | Themen unter anderem Sommerferien in NRW, PCR-Tests und Sonderregelungen (PDF, 600 KB)

coronavirus.nrw – Das Archiv

Auf dieser Webseite finden Sie alle Meldungen rund um Corona und die Impfungen bis zum 30. Juni 2022. Neue Meldungen der KVNO Praxisinformation ab dem 1. Juli 2022 finden Sie auf der Webseite der KV Nordrhein unter www.kvno.de/praxisinformation.