Ambulante Psychotherapie

Neues Verfahren QS Ambulante Psychotherapie

Am 18. Januar 2024 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ein neues Qualitätssicherungsverfahren zur ambulanten psychotherapeutischen Versorgung gesetzlich Krankenversicherter (QS ambulante Psychotherapie) beschlossen.

Zunächst ist eine sechsjährige, regionale Erprobungsphase in den KV-Bereichen Nordrhein und Westfalen-Lippe geplant, bevor das Verfahren bundesweit voraussichtlich ab 2031 eingeführt wird. Auf lange Sicht soll das bisherige Antrags- und Gutachterverfahren im Bereich der ambulanten Psychotherapie ersetzt werden.

Zur Datengewinnung werden, unabhängig von der Diagnose und dem Psychotherapieverfahren (Verhaltenstherapie, Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Analytische Psychotherapie und Systemische Therapie), eine fallbezogene Dokumentation der psychotherapeutischen Praxis und eine Patientenbefragung eingesetzt. Hierbei werden alle Erwachsenen ab 18 Jahren eingeschlossen, die ihre Kurzzeit- oder Langezeittherapie (Einzeltherapie) regulär beendet haben. Vom Verfahren ausgeschlossen werden lediglich Personen mit einer Demenz oder einer Intelligenzminderung.

Da die psychotherapeutischen Praxen kleinere Fallzahlen aufweisen, wird für die Erfassung der Daten jeweils ein Zeitraum von zwei Jahren betrachtet und ausgewertet. Ziel ist es, valide und vergleichbare Erkenntnisse über die Versorgungsqualität zu gewinnen, Verbesserungspotenziale zu identifizieren und einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess zu fördern.

Erstmalig wird ein QS-Verfahren im Echtbetrieb erprobt, bevor es flächendeckend ausgerollt wird. Somit kann die Funktionalität (z. B. Datenflüsse und Software) sowie die Indikatoren und das Aufwand-Nutzen-Verhältnis des QS-Verfahrens vorab untersucht werden.

Das neue Verfahren auf einen Blick:

  • Januar 2025 Start der regionalen, sechsjährigen Erprobungsphase in den KV-Bereichen Nordrhein und Westfalen-Lippe
  • Datengewinnung durch fallbezogene Dokumentation und Patientenbefragung
  • Alle gesetzlich krankenversicherten Erwachsenen ab 18 Jahren, deren Psychotherapie regulär beendet wurde. Keine Personen mit Demenz oder Intelligenzminderung.
  • Quartalsweise Datenlieferung
  • jährlich stattfindende Regionalkonferenzen für teilnehmende Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
  • Voraussichtlich bundesweite Einführung in 2031